„Es ist ein Mädchen“ – das Leistungsschutzrecht und unser Blog

Es wird nun schwierig, diesen Artikel so zu verfassen, wie es sich scheinbar zukünftig abspielen kann. Schuld ist das Thema „Leistungsschutzrecht“, von manchen nur Lex Google genannt und insbesondere vom Axel Springer Verlag politisch forciert.

Der Referentenentwurf, der wenn möglich noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, findet sich hier: http://www.irights.info/userfiles/RefE%20LSR.pdf. Das Urheberrecht soll um einige Passagen erweitert werden, diese jedoch haben es in sich und lösen sehr viel Unmut aus. Er betrifft auch die Arbeit in diesem Blog.

Im Kern geht es bei der Änderung des Urheberrechts darum, den Verlagen die Rechte an von ihnen veröffentlichten Texten und Inhalten für deren Vermarktung zu überlassen. Dabei bedürfen selbst kleinste Textbausteine künftig einer Erlaubnis (Lizenz) und müssen vergütet werden. Die Begründung basiert auf der BGH-Entscheidung „Metall-auf-Metall“ (Az. I ZR 112/06), die zum Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller ergangen ist. Schon für kleine Tonfetzen muss dem Gesetz nach eine Lizenz eingeholt werden. Ansonsten drohen wegen Rechtsbruch empfindliche Strafen. Die einzige Ausnahme betrifft die reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit. Aber auch hier sind künftig nur noch Links kostenlos, die nicht den Titel des Textes beinhalten.

Private Blogs sind davon nicht betroffen, jedoch ist der Blog der Stadtbibliothek zwar kostenfrei und Non-Profit, jedoch nicht privat, sondern entsteht in beruflicher Arbeit. Und leider fehlt dem Gesetzentwurf hier eine klare Auslegung. Und während es nun ganz einfach wäre, auf die entsprechende Artikel von Zeitungen zu verlinken, geht genau das nicht mehr, es sei denn es erfolgt im Rahmen eines Zitates. Doch nun müsste man quasi wissen, was denn so schon alles mal in Überschriften stand. Gerade die Bildzeitung schafft gerade in sehr kurzen Statements prägnante Beispiele: „Wir sind …(nicht Bischof)“ – darf nun nicht mehr genannt und zitiert werden, ohne eine Abmahnung zu befürchten. Und sollte sich der geneigte Leser mal über weiblichen Nachwuchs freuen, sollte er dies nicht auf eine mit flattr unterstützten Blog tun, den die taz war vor Jahren schneller, wie dieses Bildzitat beweist:

Und wenn Sie nun denken: „Oh. mein Gott“ – dann geht das auch nicht mehr immer, denn das war die Antwort der:

auf  die Schlagzeile von:

Ja, begibt sich der Autor nun nicht mit einem Bein ins Gefängnis, wenn er hier ganzen Seiten titelt. Nein, den diese Seiten sind älter als ein Jahr und sind somit wieder zitierfähig und unterliegen nicht den Änderungen des Urheberrechtes.

Das deutschsprachige Netz ist erfüllt über die Diskussion zu diesem Entwurf, bibliothekarische Seiten bilden da keine Ausnahme. Ein Start findet sich hier:

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/das-leistungsschutzrecht-selten-war-es-so-tot-wie-heute/

http://www.irights.info/index.php?q=node/2228

http://auslese.twoday.net/stories/dieses-weblog-wird-eingestellt/

http://oebib.wordpress.com/2012/06/19/geplantes-leistungsschutzrecht/

Ob alles wirklich so kommt, ist sicher auch eine Frage des Protestes, denn treffen wollte man eigentlich Google News und andere Newsdienst, die unentgeltlich die Leistungen der Verlage verwerten, ohne dass diese davon profitieren. Dass das auch nach hinten losgehen kann, zeigt ein Bericht aus Belgien. Hier entfernte Google einfach alles von einem Verlag von seinen Seiten. Nach 4 Tagen musste der Verlag jedoch einsehen, ein Phyrrussieg erzielt zu haben:

http://medienwoche.ch/2011/07/25/die-belgische-lektion/

Natürlich möchten wir hier weiterhin bloggen – die politischen Hausaufgaben müssen dafür aber auch korrekt erledigt sein, nicht das aufgrund einer unklaren Rechtslage sich nur n0ch Abmahnanwälte auf den Inhalt unserer Seiten freuen… (ScG)

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